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Wir sind eine im Bereich Medizinrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei und betreuen eine Vielzahl an Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Dentallaboren und weiteren Unternehmen im Gesund-heitswesen in allen medizinrechtlichen Belangen, wie etwa im Berufs- und Gesellschaftsrecht sowie bei Vertrags- und Regressfragen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen vorwiegend in der Metropolregionen Rhein-Neckar und dort insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Sehr oft begleiten wir aber auch überregionale Mandate, hier vor allem in den Regionen Frankfurt a.M., Darmstadt, Karlsruhe, Stuttgart und Heilbronn.

Als Rechtsanwälte sind in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Andreas T. A. Mayer tätig. Sie sind Mitglieder im Deutschen Anwaltverein Berlin (DAV), dem Anwaltverein Heidelberg sowie in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst das gesamte Gebiet des Medizinrechts. Das Medizinrecht, oft auch als Arztrecht bezeichnet, ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet und beschäftigt sich sowohl mit dem Zivilrecht, als auch mit dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Es lässt sich als Summe aller rechtlichen Bestimmungen verstehen, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung der heilkundlichen Berufe stehen.

Sabine A. Kronenberger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
 

Andreas T. A. Mayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

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© Rechtsanwaltskanzlei Andreas T. A. Mayer, Heidelberg 2018

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